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GI-Arbeitskreis sieht grobe Mängel in der Datentransparenzverordnung des BMG

Der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik (GI) kritisiert fehlende Maßnahmen zu Datenschutz und IT-Sicherheit in der Datentransparenzverordnung (DaTraV) des Gesundheitsministeriums und empfiehlt dringende Nachbesserungen.

Berlin, 5. Juni 2020 – Die Datentransparenzverordnung (DaTraV) des Bundes-gesundheitsministeriums (BMG) soll Details zum 2019 verabschiedeten Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) regeln, so auch die Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken. In einer nun veröffentlichten Stellungnahme kritisiert der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik (GI) die vorgesehene zentrale Datensammlung sämtlicher gesetzlich Versicherter ohne Widerspruchsmöglichkeit scharf. Datenschutz und IT-Sicherheit sind nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Die Stellungsnahme können Sie hier herunterladen.

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