In der Zeitschrift Forschung & Lehre 1/25 habe ich folgenden abstrusen, bedenklichen Fall gelesen, in dem zum Glück am Ende das Richtige herauskam. Vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht musste folgender Fall (VG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Oktober 2023, 6 K 3844/23) verhandelt werden: Ein Hochschullehrer gab ein Seminar zum Thema Ethik und verbot die Nutzung von digitalen Endgeräten aus didaktischen Gründen. Die Studierenden beschwerten sich beim Dekan, der wiederum den Hochschullehrer anwies, die Nutzung von Handys, Laptops und Tablets während der Veranstaltung zu erlauben. Der Hochschullehrer holte sich Hilfe beim Verwaltungsgericht und berief sich auf die Freiheit der Lehre. Das Gericht gab ihm Recht. Lernziel der Veranstaltung ist das selbständige Philosophieren. Die kompetenzorientierte Didaktik der Lehrveranstaltung und der geplante Kognitionsprozess sollte durch einzelne wohldefinierte Schritte gelenkt werden, die eigenständig durch die Studierenden ausgeführt werden sollten. Dass der Zugriff auf das Internet und Künstliche Intelligenzen diesen Lernprozess stören kann, rechtfertigt die Einschränkung der Hilfsmittel in der Lehrveranstaltung.
Ich bin froh über dieses Urteil. Schließlich ist der Dozent bzw. die Dozentin Expert/in für das didaktische Vorgehen. In der Lehre geht es ja nicht nur darum, dass die Studierenden auf beliebigem Weg irgendwelche Texte produzieren oder stehlen, sondern um den Lernprozess, der im Gehirn stattfinden soll, das Trainieren bestimmter Fähigkeiten. Ich weiß auch eine Hochschule, wo die Verwendung von Laptops und Co in der Vorlesung grundsätzlich verboten ist, außer der Dozent erlaubt es ausdrücklich oder implizit (durch Verzicht aufs Verbot).
Natürlich weiß ich auch, dass zukünftig viele Arbeitsergebnisse im Berufsleben automatisch generiert werden. Aber das ist unabhängig davon, dass im Studium bestimmte Denkweisen eingeübt werden müssen. Wenn wir das nicht tun, sondern die Studierenden zu reinen Computerbedienern ausbilden, dann lehren wir einen Beruf, für den man genau genommen weder Abitur noch Studium benötigt. Die akademische Lehre ist eine Lehre von akademischen, systematischen Denk- und Arbeitsweisen und Problemlösungstechniken. Es geht um selbständiges Denken und die Fähigkeit, Arbeitsprozesse gestalten und lenken zu können.